Offenlage der Wärmeplanung

Alle Kommunen in Deutschland werden über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zur Erstellung einer Wärmeplanung verpflichtet. Die Stadt Mülheim an der Ruhr muss diesen Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen.

Der Wärmeplan soll zeigen, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung Wärmeversorgung – also ohne Öl und ohne Gas – auf dem Mülheimer Stadtgebiet aussehen kann. 

Die Planung gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte. Eine Verpflichtung oder ein Zwang zum Ausbau bzw. die Nutzung einer bestimmten Heiztechnologie folgt daraus ausdrücklich nicht. Auch werden Versorgungsunternehmen zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet, eine bestimmte Versorgungsart an bestimmten Orten anzubieten.

Im Rahmen der Offenlage, die im Zeitraum vom 7. April 2026 bis zum 6. Mai 2026 stattfindet, haben alle Träger öffentlicher Belange sowie Bürger*innen die Möglichkeit die Planungen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

Für Rückfragen zur Wärmeplanung oder zu Ihrem Gebäude wenden Sie sich bitte direkt an die Koordinierungsstelle Wärmeplanung. Alle Eingaben, die hier als Stellungnahmen abgegeben werden, können erst nach dem Ende der Offenlage abschließend bearbeitet werden.

Bericht zur Wärmeplanung

Weitere interaktive Karten aus der Wärmeplanung finden Sie hier.

 

Stellungnahme abgeben
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