Kümmer-Karte - Sie sehen was, was wir nicht sehen?!
Dann sagen Sie uns wo, was, wer, wann, wieso Sie aufmerksam gemacht hat und machen Sie Ihren Punkt im Internet offen sichtlich.
Was ist Ihre Anliegen? Worauf möchten Sie uns hinweisen? Wir kümmern uns – garantiert!
Eingaben an den Rat oder die Bezirksvertretung
Jeder hat nach § 24 der Gemeindeordnung (GO NRW) das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die zuständige Bezirksvertretung zu wenden. Diese Eingaben in bezirklichen und überbezirklichen Angelegenheiten werden auch als „kommunale Petitionen“ bezeichnet.
Bauleitplanung
Die städtebauliche Entwicklung von Mülheim an der Ruhr wird maßgeblich durch die Bauleitplanung gesteuert. Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist Bestandteil dieser Verfahren.
Planen Sie mit – Reden Sie mit – Machen Sie mit, wenn es um städtebauliche Planungen in unserer Stadt geht. Sie können einen wichtigen Beitrag leisten, kommunale Planungskonzepte innovativ, an den Bedürfnissen orientiert und nachhaltig zu gestalten. Sie haben die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen und berücksichtigt.