Fahrradampeln
Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbaubewertet den Vorschlag wie folgt:
Signalanlagen werden generell nur unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit aufgestellt, wobei immer die zum Zeitpunkt der Planung bzw. der Erstellung gültigen Richtlinien angewandt werden. An der Kreuzung Friedrich Ebert Straße/ Sandstraße muss auch bei einer heutigen Planung wieder eine Signalisierung des Radfahrers erfolgen, da der Fußgänger den separaten Radweg überqueren muss. Im Bereich der kombinierten Geh- und Radwege auf der Bergstraße wäre eine separate Signalisierung der Radfahrer an einigen Überwegen, nach den aktuellen Richtlinien, nicht mehr unbedingt erforderlich.
Aus haushaltstechnischen Gesichtspunkten macht eine Demontage dieser Signalgruppen keinen Sinn, da die Signalgeber nur einen Verbrauch von maximal 20 Watt haben, und die Demontage der Signalgeber und die erforderliche Änderung der Schaltgeräte Kosten von jeweils ca. 3.000.- € hervorrufen. Bei anstehenden Änderungen an Signalanlagen wird allerdings immer darauf geachtet, ob eventuell auch Signalgruppen entfallen können.
Auf der Straße Am Ruhrufer existieren keine Radfahrsignale mehr. Diese wurden vor einigen Jahren bei einer Änderung der Signalanlage demontiert.
Der Fachbereich Finanzen schließt sich der Stellungnahme des zuständigen Fachamtes an.
Da eine Umsetzung des Vorschlages nicht zu einer Verbesserung des Haushaltes führt, sondern eher eine Belastung darstellt, ist eine Realisierung nicht wirtschaftlich.