Kinder- und Jugendschutz verbessern

Im Umkreis von 100 Metern rund um KiTas, Kindergärten, Jugendheimen und Schulen Verbot von öffentlichem Alkohol - oder Drogenkonsum. Ausnahmeregeln nur im Rahmen von angemeldeten bzw. öffentlichen Veranstaltungen, auch hier: keine harten Alkoholika.