Parkraumbewirtschaftung Flugplatz

Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Dezernat: 
Vorschlag

Am Flugplatz werden aktuell ca. 120 kostenlose Parkplätze vorgehalten. Durch das Aufstellen eines Parkscheinautomaten könnten hier Einnahmen für die Stadt generiert werden.

 

 

Konsolidierungsbeitrag (pro Jahr): 

Die geschätzten Einnahmen berechnen sich wie folgt:

 

Gebührenpflichtige Zeit (analog zu Betrieb Flugplatz) : 06 - 22 Uhr (16 Stunden pro Tag) an 365 Tagen im Jahr

Gebühren pro Stunde: 1,5 €

120 vorhandene Parkplätze

Geschätzte Auslastung: 20 %

 

Geschätzte Einnahmen: 16h * 365 Tage * 120 Parkplätze * 1,5 Euro * 20 % Auslastung = 210.240 €.

Hiervon sind als Investition ca. 5000 Euro für einen solargetriebenen Parkscheinautomat abzuziehen. Die Unterhaltung des Automates wird auf ca. 800,- € pro Jahr geschätzt.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seitens des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau wurde zum Vorschlag berichtet, dass Hauptnutzer der Stellplätze am Flughafen Beschäftigte, Kunden oder Besucher des Flughafens mit überwiegend längerer Parkdauer sind. Bei einer Bewirtschaftung ist davon auszugehen, dass die Nutzer auf gebührenfreie Stellplätze im Nahbereich, gegebenenfalls in sensible Wohnbereiche, ausweichen.
Die erzielbaren Erlöse werden die Kosten für Anschaffung, Wartung und Leerung des Parkscheinautomaten und insbesondere die Kosten bezüglich der Kontrolle des Parkverhaltens und der Ahndung der Parkverstöße voraussichtlich nicht decken.

Der Fachbereich Finanzen teilt die Auffassung des zuständigen Fachamtes.
Soweit es durch die Umsetzung des Vorschlages nicht zu einer Haushaltsverbesserung kommt, sondern -wie in diesem Fall- zu einer Verschlechterung (höhere Kosten als zu erwartende Einnahme), ist eine Realisierung nicht wirtschaftlich.

Kommentare

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Guten Tag zusammen,

zur Stellungnahme der Verwaltung habe ich einige Anmerkungen:

- Lt. Google Maps sind mögliche kostenfreie Parkplätze in sensiblen Wohngebieten in der Umgebung des Flugplatzes ca. 600 - 800 vom Flughafengebäude entfernt. Insbesondere ortsfremde Kunden und Besucher des Flugplatzes werden daher sicherlich nicht dorthin ausweichen und einen entsprechend langen Fußweg auf sich nehmen. Ähnliches gilt sicherlich für die Beschäftigten des Flugplatzes.

- Das Amt 32, welches ebenfalls die Überwachung des ruhenden Verkehrs durchführt, hat im Jahr 2012 mit der Produktgruppe 02160 einen Überschuss von 508.394,34 € erwirtschaftet. Es ist daher nicht einleuchtend, warum die Kontrolle des Parkverhaltens und die Ahndung evtl. Parkverstöße nicht kostendeckend sein sollten.

- Insbesondere ist vor diesem Hintergrund nicht nachzuvollziehen, warum die prognostizierten Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung von ca. 210t€ durch die Kosten der Parkraumüberwachung überkompensiert werden sollten.

- Die Stadt Hamburg rechnet bei der Aufstellung von Parkscheinautomaten mit folgenden Kosten:

  • Aufstellund des Automaten inkl. Anschaffungskosten, Planung usw: 4.445,- €
  • Kosten für Wartung und Reparaturen pro Jahr: 540,- €
  • Kosten für Leerung pro Jahr: 330,- €

Stellt man nun diesen Kosten den prognostizierten Einnahmen gegenüber, so ist nicht nachzuvollziehen, warum der Vorschlag angeblich nicht zur Verbesserung des Haushaltes führen sollte.

Zur Verdeutlichung: Die anfallenden Kosten im ersten Jahr (bestehend aus 4.445 Euro Anschaffung + 540 € Wartung + 330 € Leerung = 5315,- €) würden bei einem Preis von 1,- € pro Stunde schon dann gedeckt, wenn an 260 Tagen im Jahr (also Montag - Freitag) nur fünf Autos mit einer Parkdauer von 4 Stunden pro Tag den Parkplatz nutzen würden. Wie der Verwaltung sicherlich bekannt ist, ist der Parkplatz am Flugplatz deutlich stärker frequentiert und somit ist auch mit deutlich höheren Einnahmen zu rechnen.

Schon im zweiten Jahr muss nur ein Auto durchschnittlich 3,5 Stunden pro Tag (Mo. – Fr.) den Parkplatz nutzen, um die Kosten für Wartung und Leerung des Automaten zu erlösen.

Die Berechnungen basieren auf Angaben der Verwaltung der Stadt Hamburg, welche hier zu finden sind: http://www.fdp-schinnenburg.de/pdfs/anfragen/2006531%20Parkuhren%20und%2...

Vielen Dank für Ihre Kommentierung,

zur Beantwortung Ihrer Fragen leiten wir Ihren Beitrag dem zuständigen Fachbereich weiter. Wir bitten um Verständnis, dass die Antwort in diesem Fall leider nicht umgehend möglich ist. Wir bemühen uns, Ihnen möglichst kurzfristig zu antworten.

Ihre Bürgeragentur

Die Entfernung vom Empfangsgebäude bis zu den öffentlichen Stellplätzen in der Brunshoffstraße beträgt weniger als 200 Meter. Parsevalstraße und Schürfeld sind weniger als 400 Meter entfernt. Ausweichplätze sind somit fußläufig erreichbar.

Die erforderliche Kontrolle des Parkverhaltens kann aufgrund der vorhandenen Personalressourcen der Verkehrsbehörde nur sporadisch erfolgen.
Stellplätze stehen vor dem Empfangsgebäude in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Erkenntnisse über hohen Parkdruck oder eine regelmäßige Überlastung der Stellplätze liegen nicht vor. Somit ist insbesondere der letzte Punkt von entscheidender Bedeutung: Die Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen lediglich aus Gründen der Einnahmeerzielung ist von der straßenverkehrsrechtlichen Ermächtigung nicht gedeckt.